Inspektion des Gleisspikes
Dem vom Besteller beauftragten Prüfer ist während der Vertragsdurchführung des Bestellers jederzeit uneingeschränkter Zutritt zu allen für die Herstellung des bestellten Materials relevanten Bereichen der Anlagen des Herstellers zu gewähren. Der Hersteller muss dem Prüfer unentgeltlich jede erforderliche Unterstützung gewähren, um sicherzustellen, dass das Material den festgelegten Anforderungen entspricht.
Sofern nicht anders angegeben, müssen alle Tests und Inspektionen vor dem Versand am Produktionsstandort durchgeführt werden. Diese Tests und Inspektionen sollten so durchgeführt werden, dass die Betriebsabläufe des Herstellers so gering wie möglich gehalten werden.

Variationen in den Abmessungen
Die fertigen Spikes müssen den vom Käufer angegebenen Maßen entsprechen, vorbehaltlich der in der folgenden Tabelle angegebenen zulässigen Abweichungen. Maße, die in der Zeichnung, aber nicht in der Tabelle enthalten sind, müssen eine Toleranz von +/- 1/32" haben.
| Typ | Über | Unter |
| Querschnitt (Schaft) | 1₀32" | 1₀64" |
| Kopf | 3₀32" | 1₀32" |
| Länge (vom Kopf bis zur Spitze) | 1₀8" | 1₀8" |
| Winkel (unter der Kopfseite) | 1 Grad | 1 Grad |
| Schaftgeradheit (entweder Ebene konvex) |
1₀32" | 1₀32" |

